Das

Seminar

“Aufsichtsführende Person in Versammlungsstätten“
früher „Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten“

TERMIN
17. und 18. April 2018
jeweils 9:30 bis ca. 17:00

SEMINARORT
Veranstaltungsforum Fürstenfeld

SEMINARGEBÜHR:
Das Seminar wird von der Bayerische Verwaltungsschule (BVS) organisiert. Bitte erfragen Sie dort die Teilnahmegebühr.

Anmeldung

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Ihr

Ansprechpartner

Katrin Ehnert
Bayerische Verwaltungsschule (BVS) Geschäftsbereich Fortbildung und Entwicklung

Ridlerstraße 75
80339 München

Fon 0 89 - 54 05 76 89
Fax 0 89 - 54 05 76 99
ehnert@bvs.de
www.bvs.de

Details zur

Veranstaltung

Mit dem Inkrafttreten der Versammlungsstättenverordnungen in Baden-Württemberg und Bayern werden erhöhte Anforderungen an das Personal von Versammlungsstätten und an Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Besucher von Versammlungsstätten, wie Bürgerhäuser, Schulaulen, Schulfoyers, Mehrzweckhallen, etc. hat höchste Priorität. Das fordert mehr Eigenverantwortung von Betreiber und Veranstaltern.

Die Inhalte des Seminars wurden in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeunfall-versicherungsverband Rheinland entwickelt und mit der Bayern abgestimmt. Die Schulung ist mit dem bekannten Seminar „Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten“ bis auf eingeflossene Neuerungen im Regelwerk identisch. Die Namensänderung wird von den Unfallkassen gewünscht, da der Begriff der „Sachkunde“ an anderer Stelle höhere Relevanz besitzt.

Die Teilnehmer des Seminars sollen in die Lage versetzt werden, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik bzw. Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen. Die Teilnehmer sollen nach dem Seminar in der Lage sein, Veranstaltungen gem. § 40 Abs. 5 S. 2 VStättV zu betreuen und die Anwesenheit solcher risikoarmen Veranstaltungen abzudecken. Die Inhalte orientieren sich sehr an der täglichen Praxis in Versammlungsstätten.

Inhalte

Schutzziele der VStättVO Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättVO (Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen) Grundlegende Bauvorschriften der VStättVO (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege Grundlegende Regelungen des Arbeitsschutzes und der DGUV Vorschrift 17 Erkennen von Gefährdungen Erarbeitung von Schutzmaßnahmen Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Einsatz von Aufsichtsführenden Personen Verantwortung der Aufsichtsführenden Personen Vorbeugender Brandschutz Praktische Übungen Begehung der Versammlungsstätte Erfahrungsaustausch
Die Seminarinhalte werden auf Grundlage der VStättV Bayern vermittelt.

ZIELGRUPPEN

Mitarbeiter/innen und Entscheider/innen in Versammlungsstätten und Gastronomiebetrieben, Lehrer/innen und Schulleiter/innen von Schulen, Hausmeister/innen von Schulen und Mehrzweckhallen, Aufsichtspersonen in Messebetrieben, Mitarbeiter/innen von Agenturen oder Unternehmen und Mitglieder von Vereinen, die Veranstaltungen durchführen und ggf. die Funktion des Veranstaltungsleiters/der Veranstaltungsleiterin im Sinne der VStättVO übernehmen.



METHODEN

Vortrag Fallbeispiele Übungen

Dozenten

Friedrich Baer
(Meister für Veranstaltungstechnik)

Kerstin Klode
(Dipl. Finanzwirtin)



Teilnehmerzahl

Maximal 15, da großer Wert auf Erfahrungsaustausch und praktische Übungen gelegt wird.