“Aufsichtsführende Person in Versammlungsstätten“
früher „Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten“
TERMIN
17. und 18. April 2018
jeweils 9:30 bis ca. 17:00
SEMINARORT
Veranstaltungsforum Fürstenfeld
SEMINARGEBÜHR:
Das Seminar wird von der Bayerische Verwaltungsschule (BVS) organisiert. Bitte erfragen Sie dort die Teilnahmegebühr.
Anmeldung
PDF-Format
Katrin Ehnert
Bayerische Verwaltungsschule (BVS) Geschäftsbereich Fortbildung und Entwicklung
Ridlerstraße 75
80339 München
Fon 0 89 - 54 05 76 89
Fax 0 89 - 54 05 76 99
ehnert@bvs.de
www.bvs.de
Mit dem Inkrafttreten der Versammlungsstättenverordnungen in Baden-Württemberg und Bayern werden erhöhte Anforderungen an das Personal von Versammlungsstätten und an Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Besucher von Versammlungsstätten, wie Bürgerhäuser, Schulaulen, Schulfoyers, Mehrzweckhallen, etc. hat höchste Priorität. Das fordert mehr Eigenverantwortung von Betreiber und Veranstaltern.
Die Inhalte des Seminars wurden in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeunfall-versicherungsverband Rheinland entwickelt und mit der Bayern abgestimmt. Die Schulung ist mit dem bekannten Seminar „Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten“ bis auf eingeflossene Neuerungen im Regelwerk identisch. Die Namensänderung wird von den Unfallkassen gewünscht, da der Begriff der „Sachkunde“ an anderer Stelle höhere Relevanz besitzt.
Die Teilnehmer des Seminars sollen in die Lage versetzt werden, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik bzw. Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen. Die Teilnehmer sollen nach dem Seminar in der Lage sein, Veranstaltungen gem. § 40 Abs. 5 S. 2 VStättV zu betreuen und die Anwesenheit solcher risikoarmen Veranstaltungen abzudecken. Die Inhalte orientieren sich sehr an der täglichen Praxis in Versammlungsstätten.
Schutzziele der VStättVO
Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättVO (Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)
Grundlegende Bauvorschriften der VStättVO (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege
Grundlegende Regelungen des Arbeitsschutzes und der DGUV Vorschrift 17
Erkennen von Gefährdungen
Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
Einsatz von Aufsichtsführenden Personen
Verantwortung der Aufsichtsführenden Personen
Vorbeugender Brandschutz
Praktische Übungen
Begehung der Versammlungsstätte
Erfahrungsaustausch
Die Seminarinhalte werden auf
Grundlage der VStättV Bayern vermittelt.
Mitarbeiter/innen und Entscheider/innen in Versammlungsstätten und Gastronomiebetrieben, Lehrer/innen und Schulleiter/innen von Schulen, Hausmeister/innen von Schulen und Mehrzweckhallen, Aufsichtspersonen in Messebetrieben, Mitarbeiter/innen von Agenturen oder Unternehmen und Mitglieder von Vereinen, die Veranstaltungen durchführen und ggf. die Funktion des Veranstaltungsleiters/der Veranstaltungsleiterin im Sinne der VStättVO übernehmen.
Friedrich Baer(Meister für Veranstaltungstechnik) Kerstin Klode(Dipl. Finanzwirtin)
Maximal 15, da großer Wert auf Erfahrungsaustausch und praktische Übungen gelegt wird.