Das

Seminar

“Aufsichtsführende Person in Versammlungsstätten“
früher „Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten“

TERMIN
26. und 27. November 2024
jeweils 9:30 Uhr bis ca. 17:00 Uhr

SEMINARORT
Bürgerzentrum
Theodor-Heuss-Straße 29
85764 Oberschleißheim
Konferenzraum

SEMINARGEBÜHR:
654,50€ je Teilnehmer inkl. MWST

PDF-Format

AUSGEBUCHT!

Ihr

Ansprechpartner

Kerstin Klode

Sterndamm 66c
12487 Berlin

Fon 0 30 – 63 96 83 92
Fax 0 30 - 63 90 28 09

info@kerstin-klode.de

Details zur

Veranstaltung

Mit der aktuellen Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) werden erhöhte Anforderungen an das Personal von Versammlungsstätten und an Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Besucher von Versammlungsstätten, wie Bürgerhäuser, Schulaulen, Schulfoyers, Mehrzweckhallen, Säle in Gastronomiebetrieben, etc. hat höchste Priorität. Die diesbezügliche Verantwortung wird per VStättVO konkretisiert, personalisiert und grundsätzlich in die Hände des Betreibers gelegt.

Dies erfordert auch bei der reinen Vermietung von Versammlungsstätten eine gründliche, an Sicherheitsaspekten orientierte Planung und eine entsprechende Durchführung der Veranstaltung und ggf. die Delegation bestimmter Aufgaben an verantwortliche Personen bzw. den Veranstalter.

Die Inhalte des Seminars wurden in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeunfall-versicherungsverband Rheinland entwickelt und mit der Unfallkasse Baden-Württemberg abgestimmt. Die Schulung ist mit dem bekannten Seminar „Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten“ bis auf eingeflossene Neuerungen im Regelwerk identisch. Die Namensänderung wird von den Unfallkassen gewünscht, da der Begriff der „Sachkunde“ an anderer Stelle höhere Relevanz besitzt.

Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden -ggf. in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik- Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen. Außerdem bei Veranstaltungen gem. § 40 Abs. 5 Satz 2 VStättVO die Aufsicht zu führen und die notwendige Anwesenheit bei solchen Veranstaltungen abzudecken. Die Sinne der Teilnehmer werden dafür geschärft, sicherheitsrelevante Aspekte im Zuge der Hallenvergabe zu beachten.

Inhalte

Schutzziele der VStättVO Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättVO (Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen) Grundlegende Bauvorschriften der VStättVO (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege Grundlegende Regelungen des Arbeitsschutzes und der DGUV Vorschrift 17 Erkennen von Gefährdungen Erarbeitung von Schutzmaßnahmen Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Einsatz von Aufsichtsführenden Personen Verantwortung der Aufsichtsführenden Personen Vorbeugender Brandschutz Praktische Übungen Begehung der Versammlungsstätte Erfahrungsaustausch
Die Seminarinhalte werden auf Grundlage der VStättVO des jeweiligen Bundeslandes dargelegt und orientieren sich an der täglichen Praxis.

ZIELGRUPPEN

Mitarbeiter/innen und Entscheider/innen in Versammlungsstätten und Gastronomiebetrieben, Lehrer/innen und Schulleiter/innen von Schulen, Hausmeister/innen von Schulen und Mehrzweckhallen, Aufsichtspersonen in Messebetrieben, Mitarbeiter/innen von Agenturen oder Unternehmen und Mitglieder von Vereinen, die Veranstaltungen durchführen und ggf. die Funktion des Veranstaltungsleiters/der Veranstaltungsleiterin im Sinne der VStättVO übernehmen.



METHODEN

Vortrag Fallbeispiele Übungen

Dozenten

Friedrich Baer
(Meister für Veranstaltungstechnik)

Kerstin Klode
(Dipl. Finanzwirtin)



Teilnehmerzahl

Maximal 15, da großer Wert auf Erfahrungsaustausch und praktische Übungen gelegt wird.